Spreche Deine Sachbearbeiterin auf die Selbständigkeit und den Gründungszuschuss an. Wir verraten Dir, wie Du Deine Chancen maximierst und unterstützen Dich komplett kostenfrei bei der Beantragung, sobald der Gutschein vorliegt.
Mit Hilfe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS Gutschein) von der Arbeitsagentur kannst Du alle Anforderungen für Deinen Gründungszuschuss in kürzester Zeit erfüllen - das garantieren wir! Von den Antragsdokumenten, über die Beratung, bis hin zum Businessplan: Wir sind Dein erster Ansprechpartner!
Reiche Deinen Businessplan ein und starte mit Deinem Gründungszuschuss erfolgreich in die Selbständigkeit. Mit dem Businessplan kannst Du bei Bedarf auch Förderdarlehen bei Banken anfragen.
Die beste Vorbereitung für Deine Gründung
Vorteile im Überblick
Nach Phase 1 kann die Förderung zum Teil um 9 Monate verlängert werden (Phase 2)
Du kannst in deiner Selbständigkeit unbegrenzt viel verdienen und Deine Förderung muss nicht zurückgezahlt werden!
Unsere Businesspläne hinterlassen Eindruck! Wir erstellen Dir Deinen persönlichen Businessplan, inklusive umfassender Finanzplanung. Damit wirst Du bei den Ämtern und Banken überzeugen.
Als zertifizierte Berater bieten wir individuelle Coachings, die alle Deine Fragen rund um die Gründung und Selbständigkeit beantworten - wir sind stets an Deiner Seite und haben Dein Vorhaben im Fokus!
Du musst die hohen Investitionskosten in der Gründungszeit finanzieren? Wir kennen die teils speziellen Anforderungen der Banken und Ämter im Detail. Wir begleiten Dich auf diesem Weg, auch bei Vorhaben mit wenig oder keinem Eigenkapital.
Der Gründungszuschuss, oder auch Gründerzuschuss genannt, ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitslosen gewährt wird, die eine selbstständige Tätigkeit beginnen möchten. Er soll den Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit erleichtern und Existenzgründer während der ersten Monate ihrer Geschäftstätigkeit finanziell absichern. Der Gründerzuschuss wird nicht als Kredit gewährt, sondern ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und wird von der Agentur für Arbeit an arbeitslose Personen herausgegeben, um diese bei der Vorbereitung auf die Selbständigkeit zu unterstützen.
Mit dem AVGS Gutschein können Gründerberatungen in Anspruch genommen werden, die ansonsten einen enormen finanziellen Aufwand bedeuten würden. Daher können alle Leistungen zwecks Antrag auf Gründungszuschuss und Vorbereitung auf die Selbständigkeit kostenlos wahrgenommen werden.
Den AVGS Gutschein kann jeder beantragen, der mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet ist und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die arbeitslos gemeldet sind, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) haben und durch eine selbstständige Tätigkeit voraussichtlich ihren Lebensunterhalt dauerhaft sichern können. Der Anspruch auf ALG 1 muss noch mindestens 150 Tage bei Beantragung des Gründerzuschusses bestehen.
Sofern das Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet wurde, ist dies unproblematisch. Mit Bezug des Gründungszuschusses ist der Wechsel in den Haupterwerb erforderlich.
Als zertifiziertes Beratungsunternehmen mit langjähriger Erfahrungen, können wir die Förderungen der Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen. Hast Du Deinen AVGS Gutschein, können wir umgehend mit der Beratung zum Gründungszuschuss starten – ohne Kosten oder gar versteckte Kosten!